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Rechtsprechungsänderung im Bilanzsteuerrecht: Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage

Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat seine Rechtsprechung zum subjektiven Fehlerbegriff hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen geändert. Bisher galt, dass das Finanzamt an objektiv fehlerhafte Bilanzansätze gebunden war, wenn die ihnen zugrunde liegende rechtliche Beurteilung im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns vertretbar war.

Diese Rechtsprechung hat der BFH nunmehr aufgegeben. Eine solche Bindung des Finanzamts lasse sich aus dem Einkommensteuergesetz nicht ableiten (weder aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG noch aus § 4 Abs. 2 EStG). Das gelte auch für eine im Zeitpunkt der Bilanzerstellung von Verwaltung und Rechtsprechung praktizierte, später aber geänderte Rechtsauffassung. Im Ausgangsverfahren ist streitig, wie die verbilligte Handy-Abgabe bilanzsteuerrechtlich zu beurteilen ist.

Die Finanzverwaltung und die Gerichte seien insbesondere aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, ihrer Entscheidung die objektiv richtige Rechtslage zugrunde zu legen. Dies gelte unabhängig davon, ob sich die unzutreffende Rechtsansicht des Steuerpflichtigen zu seinen Gunsten oder zu seinen Lasten ausgewirkt habe. Eine Übergangsregelung sei nicht zu treffen.

Eingestellt am: 09.04.2013