Spezialthemen

ÖPP: Passivierungsmöglichkeiten für Instandhaltungsverpflichtungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zur ertragsteuerlichen Beurteilung von Verträgen bei Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) Stellung genommen.

Mit Schreiben vom 04.10.2005 hatte das BMF bereits zur ertragsteuerlichen Behandlung der ÖPP im Zusammenhang mit dem „A-Modell“ Stellung genommen. Gegenstand des A-Modells ist der Ausbau und der Betrieb einer bestimmten Konzessionsstrecke (Bundesautobahnabschnitt) über einen bestimmten Konzessionszeitraum. Jene ertragsteuerliche Beurteilung der A-Modelle ist grundsätzlich auf andere ÖPP-Projekte übertragbar, heißt es nun im aktuellen BMF-Schreiben vom 27.05.2013. Andere ÖPP-Projekte sind dabei insbesondere F-Modelle (Konzessionsmodell, z. B. Errichtung und Betrieb eines Tunnels) und Modelle im öffentlichen Hochbau (z. B. Errichtung und Betrieb einer Schule). Bei der Beurteilung des jeweiligen steuerlichen Einzelsachverhaltes sind jedoch die konkreten Vertragsvereinbarungen zu berücksichtigen.

Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung

Die vertraglichen Gestaltungen bei ÖPP-Projekten begründen regelmäßig Dauerschuldverhältnisse, die grundsätzlich als schwebendes Geschäft nicht in der Bilanz abzubilden sind. Ein Bilanzausweis ist nur geboten, wenn und soweit das Gleichgewicht solcher Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners gestört ist. Vorleistungen können hierbei z. B. einzelne Bestandteile der laufenden Zahlungen des öffentlichen Auftraggebers sein. Diese Bilanzierungsgrundsätze gelten nicht nur für gegenseitige Verträge, die auf einen einmaligen Leistungsaustausch gerichtet sind, sondern auch für Dauerschuldverhältnisse.

Das BMF-Schreiben vom 27.05.2013 kann hier heruntergeladen werden.

(BMF / STB Web)

Eingestellt am: 05.06.2013