Spezialthemen

Gewerbesteuer: Beteiligungserträge aus einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Erträge einer Organgesellschaft aus einer ausländischen Beteiligungsgesellschaft bleiben für Gewerbesteuerzwecke in vollem Umfang außer Ansatz, entschied das Finanzgericht Münster.

Die Klägerin ist zu 100 Prozent an einer GmbH beteiligt, die ihrerseits mehr als 70 Prozent der Anteile an einer italienischen Kapitalgesellschaft hält. Zwischen der Klägerin und der GmbH besteht eine gewerbesteuerliche Organschaft. Das Finanzamt behandelte im Rahmen der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages der Klägerin 5 Prozent der Beteiligungserträge, die die GmbH von der italienischen Tochtergesellschaft bezogen hatte, als nicht abziehbare Betriebsausgaben.

Gewerbeerträge sind getrennt zu ermitteln

Das Gericht folgte dem mit Urteil vom 14.05.2014 (Az. 10 K 1007/13 G) nicht und gab der Klage statt. Für eine Hinzurechnung von 5 Prozent der Beteiligungserträge fehle es an einer gesetzlichen Grundlage. Obwohl die Organgesellschaft für Zwecke der Gewerbesteuer als Betriebsstätte der Organträgerin gelte, seien ihre Gewerbeerträge getrennt zu ermitteln. Hierfür sei grundsätzlich das körperschaftsteuerliche Einkommen maßgeblich, das bei einer Organgesellschaft Dividendenerträge ausdrücklich nicht einbeziehe. Da die Beteiligung jedoch die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Kürzungsvorschrift für mindestens 15-prozentige Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften erfülle, sei die Dividende in vollem Umfang wieder herauszurechnen.

Gesetzeslücke im KStG?

Die hierdurch entstehende ungerechtfertigte Begünstigung gegenüber Gesellschaften, die keinem Organkreis angehören, könne auch nicht im Wege einer Analogie beseitigt werden. Das Gesetz enthalte zwar möglicherweise eine ungewollte Lücke. Diese habe der Gesetzgeber im Rahmen von Änderungen der hier betroffenen Vorschriften nicht geschlossen, obwohl ihm die Problematik bekannt gewesen sei. Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

(FG Münster / STB Web)

Eingestellt am: 15.07.2014